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Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltungsbereich
    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung mit dem Besteller. Eine Bezugnahme darauf ist bei späteren Geschäften nicht erforderlich. Sie gelten auch dann, wenn der Besteller auf andere Bedingungen verweist und wir diesen nicht ausdrücklich zugestimmt haben. Spätestens mit der Entgegennahme unserer Lieferung gelten diese AGB als vereinbart.
  1. Angebote / Vertragsänderungen
    Alle Angebote sind freibleibend. Schreib- und Rechenfehler sowie andere offenbare Unrichtigkeiten in unseren Angeboten oder Auftragsbestätigungen können wir jederzeit ohne Rechtsnachteil korrigieren. Lieferverträge kommen erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande, die allein für den Inhalt des Liefervertrags maßgebend ist. Vertragsänderungen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns.
  1. Preise
    Unsere Preise gelten, wenn nicht anders vereinbart, ausschließlich Verpackung, ab Werk ohne Mehrwertsteuer. Soweit bis zur Ausführung des Auftrages Lohn, Gehalts – oder Materialkostenerhöhungen oder sonstige Mehrbelastungen eintreten, sind wir berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen. Die Preise sind für Nachbestellungen unverbindlich.
  1. Lieferung
    Wir sind bemüht, die von uns angegebenen Lieferzeiten einzuhalten. Verbindlich sind diese jedoch nur dann, wenn wir den Liefertermin ausdrücklich schriftlich bestätigt haben. Auch bei Überschreitung eines bestätigten Termins können Schadenersatzansprüche nur geltend gemacht werden, wenn sie auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen, die uns zuzurechnen sind. Die Lieferfristen verlängern sich um einen angemessenen Zeitraum, wenn Zeichnungen und Muster, nach denen vereinbarungsgemäß anzufertigen ist, nicht rechtzeitig bzw. wie vereinbart vorgelegt werden oder der Besteller mit seinen Verpflichtungen in Verzug gerät. Das gleiche gilt bei höherer Gewalt oder unvorhergesehenen Ereignissen, die von uns nicht zu vertreten sind und ebenso, wenn diese Ereignisse bei unserem Vorlieferanten vorliegen.
  1. Versand
    Der Versand der Ware erfolgt auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Jede Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Lieferung unser Werk verlässt oder dem Besteller zur Verfügung gestellt wird. Bei Fehlen einer Versandvorschrift erfolgt die Versendung nach unserem Ermessen.
  1. Mengenabweichungen
    Der Kunde nimmt die bei unseren Erzeugnissen fertigungsbedingten Mengenunterschiede von 10% gegenüber der vereinbarten Menge in Kauf.
  1. Mängelrügen
    Beanstandungen der Ware sind vom Kunden innerhalb einer Woche nach Eingang der Ware schriftlich zu rügen. Ist die Mängelrüge begründet, so sind wir berechtigt, wahlweise die Ware zurückzunehmen und stattdessen einwandfreie Ware zu liefern oder die Ware nachzubessern.
  1. Haftung
    Unsere Haftung ergibt sich ausschließlich aus diesen Bedingungen. Alle hierin nicht ausdrücklich zugestandenen Ansprüche, auch Schadensersatzansprüche gleich welcher Art und welchen Rechtsgrundes, sind ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
  1. Abrufaufträge
    Bei Abrufaufträgen muss die gesamte Warenmenge innerhalb der vereinbarten Frist abgenommen werden. Ist eine Frist für die Einteilung nicht bestimmt, so gilt eine Zeit von 3 Monaten. Nach dieser Frist sind wir berechtigt, die noch nicht abgerufenen Mengen abzusenden und zu berechnen.
  1. Zahlungsbedingungen
    Die Zahlungen sind netto fällig innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum, wenn nicht ausdrücklich schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Zahlungen für Lohnarbeiten sind sofort fällig ohne jeden Abzug. Vom Zeitpunkt der Fälligkeit an berechnen wir Verzugszinsen von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank, einer besonderen Mahnung nach Fälligkeit bedarf es nicht. Die Annahme von Schecks und Wechseln erfolgt nur zahlungshalber. Wechsel werden nur nach Vereinbarung entgegengenommen. Wechsel und Diskontspesen gehen zu Lasten des Kunden. Zurückbehaltungsrechte wegen etwaiger Garantieansprüche stehen dem Kunden nicht zu.
  1. Eigentumsvorbehalt
    Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus unserer Geschäftsverbindung herrührenden, auch künftig erst entstehenden Forderungen einschließlich aller Nebenforderungen und bis zur Einlösung der dafür hergegebenen Wechseln oder Schecks unser Eigentum. Bei Saldoeinziehung gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung für die Forderung aus dem Saldo. Die verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller, ohne uns zu verpflichten. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Besteller steht uns das Miteigentum an den neuen Sachen im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen Ware zu. Der Besteller überträgt bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand und verwahrt diesen unentgeltlich für uns. Der Besteller darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr und zu seinen üblichen Geschäftsbedingungen weiterveräußern, vorausgesetzt, dass er mit seinem Abnehmer einen Eigentumsvorbehalt vereinbart und sicherstellt, dass die Forderungen aus der Weiterveräußerung auf uns übergehen. Jegliche anderen Verfügungen sind unzulässig. Die Forderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden uns bereits jetzt sicherheitshalber abgetreten. Der Besteller ist berechtigt, die Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zu unserem Widerruf, der jederzeit zulässig ist, einzuziehen. Der Besteller ist auf unser Verlangen verpflichtet, seine Abnehmer von der Abtretung an uns unter Angabe der Höhe unserer Forderung zu unterrichten. Falls der Besteller seine Zahlungen einstellt oder die Durchsetzung unserer Ansprüche anderweitig gefährdet ist, hat der Besteller sofort eine vollständige Auskunft über den Zustand und Verbleib der Vorbehaltsware zu erteilen.
  1. Haftung
    Unsere Haftung ergibt sich ausschließlich aus diesen Bedingungen. Alle hierin nicht ausdrücklich zugestandenen Ansprüche, auch Schadensersatzansprüche gleich welcher Art und welchem Rechtsgrundes, sind ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand
    Erfüllungsort für alle Ansprüche aus Verträgen zwischen dem Besteller und uns ist Enzklösterle. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen Besteller und uns sowie auch Wechsel- und Scheckklagen ist Calw.

  2. Wirksamkeit
    Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hiervon nicht berührt.
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